Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma ja-ha Immobilien

1. Diese AGB werden mit Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebots Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen uns (ja-ha Immobilien) und dem Adressaten - nachfolgend "Empfänger" genannt -, dem das Angebot gemacht wird. Frühere AGB verlieren damit automatisch ihre Gültigkeit.

2. Mit der Zusendung unseres Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande. Sofern der Empfänger das Objekt zu diesen oder später anderen Bedingungen - auch im Wege der Zwangsversteigerung - erwirbt, ist er uns gegenüber provisionspflichtig. Ist in dem Angebot nichts anderes bestimmt, betragen die Provisionssätze wie folgt: Bei Immobilienverkäufen bis zu einem Kaufpreis von 9.999,00 € 15 % vom Kaufpreis, bei einem Kaufpreis von 10.000,00 € bis 29.999,00 € 10 % vom Kaufpreis, bei einem Kaufpreis von 30.000,00 € bis 59.999,00 € 8 % vom Kaufpreis und bei einem Kaufpreis ab 60.000,00 € 6 % vom Kaufpreis, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Vermietung von Gewerbeobjekten 3 Monatskaltmieten (Pacht) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Wohnraumvermittlung 2fache Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Finanzierungsbeschaffung, 1,5 % vom Kreditbetrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig und zahlbar bei Zusage.

Die Provision wird mit Beurkundung bzw. Vertragsunterschrift (auch Vor- oder Optionsvertrag) fällig und zahlbar. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag einvernehmlich aufgehoben oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Empfängers aufgelöst wird oder aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Wird der Vertrag wirksam angefochten oder aus sonstigen Gründen aufgehoben, die der Empfänger zu vertreten hat, so hat dieser unsere Aufwendungen, insbesondere die Kosten für Inserate, Prospekte und Zeitaufwand zu ersetzen.

Auch der Nachweis des Meistbietenden (bzw. des Objekts- bei Käuferauftrag) bei der Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung begründet den Anspruch auf die volle Provision, sofern der Meistbietende bzw. der Empfänger (bei Käuferauftrag) den Zuschlag erhält.

3. Die in dem Angebot gemachten Angaben haben erläuternden, nicht rechtsverbindlichen Charakter und basieren auf den Informationen, die wir von dem Verkäufer erhalten haben. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen.

4. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum, Schreibfehler, zwischenzeitlicher Verkauf, Vermietung usw. bleibt vorbehalten. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe, auch nur der Adresse des Objektes, haftet der Empfänger für unsere Nachweisprovision. Nur mit unserer schriftlichen Zustimmung dürfen unsere Angebote insgesamt oder teilweise, weder direkt noch indirekt, an Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für Vollmacht- oder Auftraggeber des Empfängers. Der Verstoß dagegen verpflichtet den Handelnden, die uns entgangene Provision zu zahlen.

6. Der Auftraggeber kann sich auf Vorkenntnis nur berufen, wenn er uns unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen nach Erhalt des Angebots schriftlich und für uns überprüfbar mitteilt, dass ihm das Objekt innerhalb der letzten drei Monate bereits von dritter Seite angeboten wurde.

7. Bei Aufnahme von Besprechungen mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten ist der Vertreter unserer Firma hinzuzuziehen, zumindest ist auf den Nachweis unserer Firma Bezug zu nehmen. Der Vertragsabschluß ist nur in Gegenwart eines Vertreters unserer Firma zu tätigen. Der Empfänger ist verpflichtet, uns von dem Abschluss eines Vertrages über ein von uns nachgewiesenes Objekt sofort zu unterrichten. Wir sind berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen Abschriften zu verlangen. Der Empfänger ist verpflichtet, uns diese zu beschaffen.

8. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Bedingungen des Kaufvertrages von den in unserem Angebot genannten Konditionen abweichen.

9. Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluß zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Vertragsabschrift an den Makler zu übersenden.

10. Wird innerhalb von 3 Jahren mit dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner ein Kaufvertrag, auch über ein anderes Objekt, abgeschlossen, so verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung der Nachweisprovision.

11. Werden in Bezug auf die von uns namhaft gemachten Objekte andere Verträge oder Rechtsgeschäfte, die zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führen getätigt, so verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung der Nachweisprovision.

12. Wir sind als unabhängige Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig.

13. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese AGB gelten auch für mündliche Angebote. Auch bei künftigen Objektnachweisen oder Vermittlungen gelten diese AGB.

14. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, Juli 2006